Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 26.11.2014 - 3 K 662/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38952
VG Frankfurt/Oder, 26.11.2014 - 3 K 662/11 (https://dejure.org/2014,38952)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26.11.2014 - 3 K 662/11 (https://dejure.org/2014,38952)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26. November 2014 - 3 K 662/11 (https://dejure.org/2014,38952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,38952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahn- und Wasserstraßenrecht) einschl. Sondernutzungsgebühren nach den Straßengesetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.07.2012 - II R 38/10

    Erbschaftsteuer bei Erwerb aufgrund ausländischen Rechts (hier:

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.11.2014 - 3 K 662/11
    Der Vertrauenstatbestand besteht in einer bestimmten Position oder einem bestimmten Verhalten des einen Teils, aufgrund dessen der andere bei objektiver Beurteilung annehmen konnte, jener werde an seiner Position oder seinem Verhalten konsequent und auf Dauer festhalten (BFH, Urteil vom 4. Juli 2012 - II R 38/10 -, zitiert nach http://www.bundesfinanzhof.de Rn. 60).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1996 - 22 A 2467/93
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.11.2014 - 3 K 662/11
    Abgesehen von den Fällen, in denen der Eigentümer des anliegenden Grundstücks den Bau einer Zufahrt verlangt oder die Gemeinde die Maßnahme in Abstimmung mit dem Eigentümer und mit dessen ausdrücklicher oder stillschweigender Billigung durchführt, dementsprechend das erforderliche Sonderinteresse schon daraus folgt, liegt ein solches Sonderinteresse in der Regel dann vor, wenn die Anlegung der Zufahrt eine konkrete, aktuelle Nützlichkeit für das dadurch erschlossene Grundstück aufweist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Januar 1996 - 22 A 2467/93 -, juris Rn. 4 zu Grundstücksanschlussleitungen).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.10.2015 - 3 K 1187/12

    Kostenersatz für Grundstückszufahrten

    b) Allerdings ist nach Auffassung der Kammer, der der Einzelrichter folgt, davon auszugehen, dass ein Kostenersatzanspruch der Gemeinde für die Herstellung einer Grundstückszufahrt - wie bei dem insoweit vergleichbaren Anspruch auf Ersatz der Kosten für Grundstücksanschlussleitungen nach § 10 KAG - auch ohne entsprechende Normierung im gesetzlichen Tatbestand nur ausgelöst wird, wenn die Herstellung der Grundstückszufahrt im "Sonderinteresse" des betroffenen Anliegers liegt (VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 26. November 2014 - 3 K 662/11 -, juris Rn. 20; so auch Deppe, in: Becker u.a., KAG, § 10 a Rn. 52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht