Rechtsprechung
VG Frankfurt/Oder, 26.11.2014 - 3 K 662/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,38952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahn- und Wasserstraßenrecht) einschl. Sondernutzungsgebühren nach den Straßengesetzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.07.2012 - II R 38/10
Erbschaftsteuer bei Erwerb aufgrund ausländischen Rechts (hier: …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.11.2014 - 3 K 662/11
Der Vertrauenstatbestand besteht in einer bestimmten Position oder einem bestimmten Verhalten des einen Teils, aufgrund dessen der andere bei objektiver Beurteilung annehmen konnte, jener werde an seiner Position oder seinem Verhalten konsequent und auf Dauer festhalten (BFH, Urteil vom 4. Juli 2012 - II R 38/10 -, zitiert nach http://www.bundesfinanzhof.de Rn. 60). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1996 - 22 A 2467/93
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.11.2014 - 3 K 662/11
Abgesehen von den Fällen, in denen der Eigentümer des anliegenden Grundstücks den Bau einer Zufahrt verlangt oder die Gemeinde die Maßnahme in Abstimmung mit dem Eigentümer und mit dessen ausdrücklicher oder stillschweigender Billigung durchführt, dementsprechend das erforderliche Sonderinteresse schon daraus folgt, liegt ein solches Sonderinteresse in der Regel dann vor, wenn die Anlegung der Zufahrt eine konkrete, aktuelle Nützlichkeit für das dadurch erschlossene Grundstück aufweist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Januar 1996 - 22 A 2467/93 -, juris Rn. 4 zu Grundstücksanschlussleitungen).
- VG Frankfurt/Oder, 20.10.2015 - 3 K 1187/12
Kostenersatz für Grundstückszufahrten
b) Allerdings ist nach Auffassung der Kammer, der der Einzelrichter folgt, davon auszugehen, dass ein Kostenersatzanspruch der Gemeinde für die Herstellung einer Grundstückszufahrt - wie bei dem insoweit vergleichbaren Anspruch auf Ersatz der Kosten für Grundstücksanschlussleitungen nach § 10 KAG - auch ohne entsprechende Normierung im gesetzlichen Tatbestand nur ausgelöst wird, wenn die Herstellung der Grundstückszufahrt im "Sonderinteresse" des betroffenen Anliegers liegt (VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 26. November 2014 - 3 K 662/11 -, juris Rn. 20;… so auch Deppe, in: Becker u.a., KAG, § 10 a Rn. 52).